Pilzland Feinkost

Überzeugend durch Frische und Qualität

Wir sind einer der größten Champignonproduzenten Deutschlands. Aus den angeschlossenen Zuchtbetrieben frisch geliefert, werden unsere Pilze direkt und schonend verarbeitet. Wir produzieren unser Substrat selber, was ein Garant für die erfolgreiche Züchtung schmackhafter Pilze ist.

Alle Produktionsabläufe, von der Substratherstellung bis zur Verpackung und Vermarktung finden in unserem Unternehmen statt. Ein Teil der Champignons aus der eigenen Zucht wird zu hochwertigen Halbkonserven weiterveredelt.

Von Anfang an haben wir bei unseren Produkten darauf geachtet, dass möglichst alles aus einer Hand kommt. Substratherstellung, Ernte und Verpackung von Hand und ein nachhaltiger Kreislauf von Rohstoffen sind die Zutaten für erfolgreiche Pilzzucht. Handgeerntete Pilze aus eigenen Zuchtbetrieben werden ohne Lagerzeiten sofort frische verarbeitet. Ausgebildete Mitarbeiter sortieren per Hand mögliche Fremdkörper oder qualitativ minderwertige Pilze aus. Danach werden die Champignons für drei bis fünf Minuten bei 80 Grad Celsius im Blancheur schonend erhitzt. Je nach Qualität bleiben die Köpfe der Champignons ganz oder werden in einer Schneidemaschine zerteilt.

Für die Beutelproduktion werden die Pilze - unter Zugabe einer Lage - heiß in einem Polybeutel abgefüllt. Bei der Eigenproduktion werden die Champignons - ebenfalls nach dem blanchieren - direkt in Eimer abgefüllt, mit kalter Lake aufgefüllt und dann versiegelt.

Unser direkt angeschlossenes Kühl- und Logistikzentrum realisiert flexible und kurze Dispositionszeiten und kann in den meisten Fällen einen sofortigen Warenversand aus Lagerbeständen realisieren. Liefersicherheit spiegelt sich zudem auch im durchgehenden IFS-System wider, sowie in einer weitergehenden Zertifizierung aller Zuchtbetriebe.

Unser Sortiment

Überzeugend durch Frische und Qualität

Neben dem Vollsortiment für frische Pilze, bietet Pilzland ebenfalls ein komplettes Sortiment an hochwertigen Halbkonserven. Durch die ständigen strengen Qualitätskontrollen können wir Produktsicherheit und einen gleich bleibenden Qualitätsstandard gewährleisten.

Unser Sortiment umfasst

Menschen Alles aus einer Hand Sicherheit Anspruch Nachhaltigkeit

Immer ein freundliches und offenes Ohr – nicht nur das bekommen Sie bei uns. Mitarbeiter wie Kunden stehen im Mittelpunkt unseres Handelns. Was wären wir ohne ein motiviertes und erfahrenes Team von Kollegen, und Kunden die unsere Pilze lieben – genau, wir wären nichts. Deshalb geben wir 365 Tage im Jahr alles für unsere Leckerbissen. Wir sind Pilzland!

Schon immer war unser Prinzip alles selber zu machen. Nur so hat man auf allen Stufen Einfluss auf die Qualität des Produktes. Aus diesem Grunde produzieren wir schon seit 30 Jahren unser komplettes Substrat in Deutschland selbst. Ebenso natürlich die Zucht der Pilzkulturen und die Ernte. Daraufhin wird die Ware mit unserem patentierten Produktionsprozess zu einem hochwertigen Feinkostprodukt weiterveredelt und direkt an unsere Kunden ausgeliefert. So schaffen wir nicht nur ein extrem hohes Maß an Produktsicherheit, sondern haben auch den besten Einfluss auf tolle Pilze und den besten Genuss.

Die höchsten Zertifizierungen sind für uns gerade richtig. So stellt IFS-Food auf gehobenem Niveau die extrem hohe Lebensmittelsicherheit und der QS-GAP-Standard die Einhaltung der Richtlinien für gute Agrarpraxis in unseren Zuchtbetrieben sicher. Wir haben höchste Ansprüche und kümmern uns um die Sicherheit von Prozessen und Produkten.

Wer mit Naturprodukten arbeitet, gewöhnt sich schnell daran, dass es jeden Tag anders kommt als man denkt. Der Umgang damit erfordert ein hohes Maß an Erfahrung und Professionalität. Unser Anspruch ist es, sowohl unseren Kollegen als auch unseren Kunden ein professioneller, offener und motivierter Partner zu sein.

Als landwirtschaftliche Produzenten sind wir eng mit der Natur verbunden. Aus diesem Grunde ist die ökologische Optimierung von Prozessen ein Selbstverständnis und prägt unser Handeln. Umfangreiche eigene Strom-, Wärme- und Kälteproduktion - ausschließlich für den eigenen Gebrauch - sind dabei nur ein Beispiel dieser seit Jahrzehnten vorherrschenden Denkweise.

So finden Sie uns

Kontakt und Anfahrt

Ihr Ansprechpartner

Andre Uhlhorn

Andre Uhlhorn
Telefon: +49 4445 970 - 167
uhlhorn@pilzland.de


Pilzland Produktions GmbH
Paul-Wesjohann-Straße 43
49429 Visbek-Rechterfeld

Telefon: +49 4445 970 - 130
Telefax: +49 4445 970 - 139

E-Mail: info@pilzland-feinkost.de

Kontaktformular

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Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Pilzland Produktions GmbH
Paul-Wesjohann-Straße 43
49429 Visbek-Rechterfeld

Vertreten durch:

Dr. Torben Kruse,
Christian Vogt

Kontakt:

Telefon: +49 (0) 4445 970 - 130
Telefax: +49 (0) 4445 970 - 139
E-Mail: info@pilzland-feinkost.de

Registereintrag:

Eintragung im Handelsregister.
Registergericht:Amtsgericht Oldenburg
Registernummer: HRB 110603

Umsatzsteuer:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 117 782 872

Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Fotonachweise

Timo Lutz, shutterstock

Konzept, Layout & technische Umsetzung

FRANK+FREI Agentur für Marketing & Werbung GmbH, Lohne
www.frankundfrei.com

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Die genannten Protokolldaten werden nur anonymisiert ausgewertet.

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Web Fonts

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Google Maps

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Ihre Rechte als betroffene Person

Bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gewährt die DSGVO Ihnen als betroffene Person bestimmte Rechte:

Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO)

Sie haben das Recht eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob Sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so haben Sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 DSGVO im Einzelnen aufgeführten Informationen.

Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)

Sie haben das Recht, unverzüglich die Berichtigung Sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger Daten zu verlangen.

Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)

Sie haben das Recht, zu verlangen, dass Sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Art. 17 DSGVO im Einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)

Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DSGVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z. B. wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben, für die Dauer der Prüfung durch den Verantwortlichen.

Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)

In bestimmten Fällen, die in Art. 20 DSGVO im Einzelnen aufgeführt sind, haben Sie das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten bzw. die Übermittlung dieser Daten an einen Dritten zu verlangen.

Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO)

Werden Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO (Datenverarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen) oder auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DSGVO (Datenverarbeitung zur Wahrung öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt) erhoben, steht Ihnen das Recht zu, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Widerspruch einzulegen. Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, es liegen nachweisbar zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung vor, die gegenüber Ihren Interessen, Rechten und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO)

Sie haben gem. Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden Daten gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt. Das Beschwerderecht kann insbesondere bei einer Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes geltend gemacht werden.

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Unser externer Datenschutzbeauftragter steht Ihnen gerne für Auskünfte zum Thema Datenschutz unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:

datenschutz nord GmbH
Konsul-Smidt-Straße 88
28217 Bremen
E-Mail: office@datenschutz-nord.de
Web: www.datenschutz-nord-gruppe.de

Wenn Sie sich an unseren Datenschutzbeauftragten wenden, geben Sie hierbei bitte auch die verantwortliche Stelle an, die im Impressum genannt wird.

Compliance Hinweisgeber

Wir haben ein System zur Meldung von Verstößen eingeführt.

Sie haben die Möglichkeit, über unsere Meldestelle Ihre Meldung abzugeben. Sie entscheiden, ob und welche Ihrer Kontaktdaten Sie angeben und ob Sie eine Rückmeldung wünschen. Sofern Sie eine Rückmeldung wünschen und Ihre Kontaktdaten angeben, erhalten Sie innerhalb von 7 Tagen eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Meldung auf dem von Ihnen angegebenen Kommunikationsweg. Im Weiteren erhalten Sie innerhalb von 3 Monaten eine Information über den Umgang mit Ihrem Hinweis einschl. etwaigen ergriffene Maßnahmen.

Ihre Meldung geht direkt an unsere externe Ombudsstelle (datenschutz nord GmbH, Dominik Bleckmann, Volljurist), die sie vertraulich behandelt und nach einer ersten Prüfung zur weiteren Veranlassung an unsere interne Stelle weiterleitet.
Ihre Meldungen können Sie abgeben durch:

  • – persönliche Vorsprache nach Vereinbarung eines Termins,
  • – durch Übersendung einer schriftlichen Meldung per Post,
  • – telefonisch
  • – elektronisch per E-Mail
    Datenschutz nord GmbH, Konsul-Smidt-Str. 88, 28217 Bremen
    Telefon: +49 421 6966 32 349
    E-Mail-Adresse: compliance@dsn-group.de


Sie haben die Möglichkeit, Meldungen zu Rechtsverstößen oder rechtsmissbräuchlichem Verhalten, insbesondere in folgenden Bereichen abgeben:

  • – strafbewehrte Verstöße
  • – bußgeldbewehrte Verstöße gegen Schutznormen für Leib, Leben und Gesundheit, oder Beschäftigte und ihre Vertretungsorgane
  • – Öffentliches Auftragswesen
  • – Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
  • – Produktsicherheit und -konformität
  • – Verkehrssicherheit
  • – Umweltschutz
  • – Lebensmittelsicherheit
  • – Tiergesundheit und öffentliche Gesundheit
  • – Verbraucherschutz
  • – Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
  • – Verstöße gegen die finanziellen Interessen der Union im Sinne von Artikel 325 AEUV sowie gemäß den genaueren Definitionen in einschlägigen Unionsmaßnahmen
  • – Verstöße gegen die Binnenmarktvorschriften im Sinne von Artikel 26 Absatz 2 AEUV, einschließlich Verstöße gegen Unionsvorschriften über Wettbewerb und staatliche Beihilfen, sowie -Verstöße gegen die Binnenmarktvorschriften in Bezug auf Handlungen, die die Körperschaftsteuer-Vorschriften verletzen oder in Bezug auf Vereinbarungen, die darauf abzielen, sich einen steuerlichen Vorteil zu verschaffen, der dem Ziel oder dem Zweck des geltenden Körperschaftsteuerrechts zuwiderläuft.


Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Auch können Sie Hinweise zu Verstößen in anderen Bereichen abgeben. Den genauen Anwendungsbereich, der im Folgenden aufgeführt wird, entnehmen Sie § 2 HinSchG.
Anwendungsbereich der Meldestelle gem. § 2 HinSchG

Die Meldestelle ist für die Entgegennahme von Meldungen über folgende Bereiche zuständig:

  • – Verstöße, die strafbewehrt sind,
  • – Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient,
  • – sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft
  • – zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, unter Einschluss insbesondere des Geldwäschegesetzes und der Verordnung (EU) 2015/847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1781/2006 (ABl. L 141 vom 5.6.2015, S. 1), die durch die Verordnung (EU) 2019/2175 (ABl. L 334 vom 27.12.2019, S. 1) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung,
  • – mit Vorgaben zur Produktsicherheit und -konformität,
  • – mit Vorgaben zur Sicherheit im Straßenverkehr, die das Straßeninfrastruktursicherheitsmanagement, die Sicherheitsanforderungen in Straßentunneln sowie die Zulassung zum Beruf des Güterkraftverkehrsunternehmers oder des Personenkraftverkehrsunternehmers (Kraftomnibusunternehmen) betreffen,
  • – mit Vorgaben zur Gewährleistung der Eisenbahnbetriebssicherheit,
  • – mit Vorgaben zur Sicherheit im Seeverkehr betreffend Vorschriften der Europäischen Union für die Anerkennung von Schiffsüberprüfungs- und -besichtigungsorganisationen, die Haftung und Versicherung des Beförderers bei der Beförderung von Reisenden auf See, die Zulassung von Schiffsausrüstung, die Seesicherheitsuntersuchung, die Seeleute-Ausbildung, die Registrierung von Personen auf Fahrgastschiffen in der Seeschifffahrt sowie Vorschriften und Verfahrensregeln der Europäischen Union für das sichere Be- und Entladen von Massengutschiffen,
  • – mit Vorgaben zur zivilen Luftverkehrssicherheit im Sinne der Abwehr von Gefahren für die betriebliche und technische Sicherheit und im Sinne der Flugsicherung,
  • – mit Vorgaben zur sicheren Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, per Eisenbahn und per Binnenschiff,
  • – mit Vorgaben zum Umweltschutz,
  • – mit Vorgaben zum Strahlenschutz und zur kerntechnischen Sicherheit,
  • – zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und der Energieeffizienz,
  • – zur Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, zur ökologischen Produktion und zur Kennzeichnung von ökologischen Erzeugnissen, zum Schutz geografischer Angaben für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel einschließlich Wein, aromatisierter Weinerzeugnisse und Spirituosen sowie garantiert traditioneller Spezialitäten, zum Inverkehrbringen und Verwenden von Pflanzenschutzmitteln sowie zur Tiergesundheit und zum Tierschutz, soweit sie den Schutz von landwirtschaftlichen Nutztieren, den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung, die Haltung von Wildtieren in Zoos, den Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere sowie den Transport von Tieren und die damit zusammenhängenden Vorgänge betreffen,
  • – zu Qualitäts- und Sicherheitsstandards für Organe und Substanzen menschlichen Ursprungs, Human- und Tierarzneimittel, Medizinprodukte sowie die grenzüberschreitende Patientenversorgung,
  • – zur Herstellung, zur Aufmachung und zum Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen,
  • – zur Regelung der Verbraucherrechte und des Verbraucherschutzes im Zusammenhang mit Verträgen zwischen Unternehmern und Verbrauchern sowie zum Schutz von Verbrauchern im Bereich der Zahlungskonten und Finanzdienstleistungen, bei Preisangaben sowie vor unlauteren geschäftlichen Handlungen,
  • – zum Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation, zum Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation, zum Schutz personenbezogener Daten im Bereich der elektronischen Kommunikation, zum Schutz der Privatsphäre der Endeinrichtungen von Nutzern und von in diesen Endeinrichtungen gespeicherten Informationen, zum Schutz vor unzumutbaren Belästigungen durch Werbung mittels Telefonanrufen, automatischen Anrufmaschinen, Faxgeräten oder elektronischer Post sowie über die Rufnummernanzeige und -unterdrückung und zur Aufnahme in Teilnehmerverzeichnisse,
  • – zum Schutz personenbezogener Daten im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1; L 314 vom 22.11.2016, S. 72; L 127 vom 23.5.2018, S. 2; L 74 vom 4.3.2021, S. 35) gemäß deren Artikel 2,
  • – zur Sicherheit in der Informationstechnik im Sinne des § 2 Absatz 2 des BSI-Gesetzes von Anbietern digitaler Dienste im Sinne des § 2 Absatz 12 des BSI-Gesetzes,
  • – zur Regelung der Rechte von Aktionären von Aktiengesellschaften,
  • – zur Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse nach § 316a Satz 2 des Handelsgesetzbuchs,
  • – zur Rechnungslegung einschließlich der Buchführung von Unternehmen, die kapitalmarktorientiert im Sinne des § 264d des Handelsgesetzbuchs sind, von Kreditinstituten im Sinne des § 340 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs, Finanzdienstleistungsinstituten im Sinne des § 340 Absatz 4 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs, Wertpapierinstituten im Sinne des § 340 Absatz 4a Satz 1 des Handelsgesetzbuchs, Instituten im Sinne des § 340 Absatz 5 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs, Versicherungsunternehmen im Sinne des § 341 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs und Pensionsfonds im Sinne des § 341 Absatz 4 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs,
  • – Verstöße gegen bundesrechtlich und einheitlich geltende Regelungen für Auftraggeber zum Verfahren der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen und zum Rechtsschutz in diesen Verfahren ab Erreichen der jeweils maßgeblichen EU-Schwellenwerte,
  • – Verstöße, die von § 4d Absatz 1 Satz 1 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes erfasst sind, soweit sich nicht aus § 4 Absatz 1 Satz 1 etwas anderes ergibt,
  • – Verstöße gegen für Körperschaften und Personenhandelsgesellschaften geltende steuerliche Rechtsnormen,
  • – Verstöße in Form von Vereinbarungen, die darauf abzielen, sich in missbräuchlicher Weise einen steuerlichen Vorteil zu verschaffen, der dem Ziel oder dem Zweck des für Körperschaften und Personenhandelsgesellschaften geltenden Steuerrechts zuwiderläuft,
  • – Verstöße gegen die Artikel 101 und 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie Verstöße gegen die in § 81 Absatz 2 Nummer 1, 2 Buchstabe a und Nummer 5 sowie Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Rechtsvorschriften,
  • – Verstöße gegen Vorschriften der Verordnung (EU) 2022/1925 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2022 über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor und zur Änderung der Richtlinien (EU) 2019/1937 und (EU) 2020/1828 (Gesetz über digitale Märkte) (ABl. L 265 vom 12.10.2022, S. 1),
  • – Äußerungen von Beamtinnen und Beamten, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen.
  • – Verstöße gegen den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union im Sinne des Artikels 325 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und
  • – Verstöße gegen Binnenmarktvorschriften im Sinne des Artikels 26 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, einschließlich über Absatz 1 Nummer 8 hinausgehender Vorschriften der Europäischen Union über Wettbewerb und staatliche Beihilfen.